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Doreen Hildebrandt zu TOP 7: Neue Chance für Langzeitarbeitslose durch Landesprogramm "Stabilisierung durch Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Rahmen des sozialen Arbeitsmarktes

Sehr geehrte Damen und Herren,

Trotz insgesamt sinkender Arbeitslosenzahlen existiert eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt. Daher ist es überfällig, Schritte zu unternehmen, um auch den Menschen die Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen, die dauerhaft von der Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Sinngemäß stand das in den Anträgen Drs 6/4710 und 6/4768. Daran hat sich nichts geändert.

Darum hatte meine Fraktion sehr gehofft, dass die Koalition nun tatsächlich etwas für die Menschen, die kaum noch Chancen haben, auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, tun will.

Aber was passiert?

Ein abgedroschenes Arbeitsmarktprogramm, das keine neuen Ideen enthält, außer über SOTA die Restkrumen vom Bund aufzupicken (und auch sowas ist nicht neu), wird zunächst im Koalitionsvertrag angekündigt – da hatten wir noch Hoffnung, dass sich tatsächlich für die arbeitslosen Menschen in Sachsen-Anhalt etwas ändern könnte.

Dann die Haushaltsverhandlungen mit der Ankündigung, das Programm „Sozialer Arbeitsmarkt“ aufzulegen, auch da regte sich noch eine leise Hoffnung.

Am 24.01.17 stellte Frau Ministerin Grimm-Benne dann das angekündigte Programm vor und kündigte an, dass die Umsetzung des Landesprogrammes ab Frühjahr 2017 in enger Abstimmung mit den Jobcentern beginnen soll.

Das ist jetzt 7 Monate her und jetzt liegt dieser Antrag kurz vor der Bundestagswahl und einige Zeit nach dem Aufheben der Sperre bei der Haushaltsführung hier im Plenum.

Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt.

Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass das Programm „Stabilisierung durch Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nicht die Voraussetzungen erfüllt, Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen. In Ihrer Antragsbegründung schreiben Sie selbst: „Die Beschäftigungsmöglichkeiten im Landesprogramm „Stabilisierung durch Teilhabe am Arbeitsmarkt“ stellen zunächst sehr viel geringere Anforderungen an die Teilnehmer als reguläre Arbeitsplätze und sind daher nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern als Arbeitsgelegenheit im Sinne des SGB II ausgestaltet.“ Sie müssten doch langsam erkennen, dass die Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten, d.h. 1-Euro-Jobs, weder gegen Langzeitarbeitslosigkeit noch damit einhergehender Altersarmut wirkt.

Wir fordern seit Jahren ein Projekt „Gemeinwohlarbeit“ um langzeitarbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg in ein Beschäftigungsverhältnis sinnvoll zu ermöglichen. Dabei sollen die Arbeitsplätze auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen, tariflich oder ortsüblich entlohnt werden und voll versicherungspflichtig sein, was eine Arbeitslosenversicherung einschließt. Wir sehen solche Arbeitsverhältnisse vor allem im Bereich der Flüchtlingsarbeit, Kultur, Sport- und Umweltarbeit und in Projekten der Betreuung von Jugendlichen, von Seniorinnen und Senioren.

Vor dem Hintergrund, dass mit den geplanten Landesmitteln eine wirkliche Gemeinwohlarbeit möglich wäre, lehnen wir den vorliegenden Antrag ab und verlangen eine Überführung des Programmes in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit Integrationshilfen für die langzeitarbeitslosen Menschen.

Danke