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„Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“

Das Bundeverfassungsgericht hat die Leistungszuweisungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber für verfassungswidrig befunden. Die dürfen nicht geringer sein, als das in den so genannten „Hartz IV“-Gesetzen festgelegte Existenzminimum. Dazu erklärt die Sprecherin der Fraktion für Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik Henriette Quade

Das Bundeverfassungsgericht hat die Leistungszuweisungen  für Asylbewerberinnen und Asylbewerber für verfassungswidrig befunden. Die dürfen nicht geringer sein, als das in den so genannten „Hartz IV“-Gesetzen festgelegte Existenzminimum. Dazu erklärt die Sprecherin der Fraktion für Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik Henriette Quade:

„DIE LINKE begrüßt, dass das Verfassungsgericht zumindest in diesem einen Punkt endlich Klarheit geschaffen hat: Die Menschenwürde ist unteilbar und muss selbstverständlich auch für Flüchtlinge Geltung haben. Ein Existenzminimum ist ein Existenzminimum. „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Entscheidung ist wichtig, zuerst für diejenigen, die von dieser Ungerechtigkeit betroffen sind. DIE LINKE hat das Asylbewerberleistungsgesetz seit langem kritisiert. Mit dem heutigen Urteil ist diese Kritik - wie so oft - höchstrichterlich bestätigt worden. Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht, so schnell wie möglich zu handeln.

Nicht nur mit Blick auf die nun zu erwartenden Debatten zur Refinanzierung der entstehenden Mehrkosten ist allerdings auch dies klar: Es ist nur ein kleiner Schritt in Richtung Gleichbehandlung aller hier lebenden Menschen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz entspricht der Logik der Asylpolitik aller bisherigen Bundesregierungen: Wer auf Lagerunterbringung und Arbeitsverbote setzt, setzt auf Abschreckung. Wer Kosten diskutiert, ohne über die Lebenssituation von Flüchtlingen reden zu wollen, ist zynisch. Wer Gleichbehandlung und Teilhabe will, muss Asylbewerberinnen und Asylbewerbern endlich die nötigen Rechte geben, die es ihnen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu führen und für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen zu können.“

Magdeburg, 18. Juli 2012