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DIE LINKE bringt Bibliotheksgesetz in den Landtag ein

Zur bevorstehenden Landtagssitzung wird die Fraktion der LINKEN den Entwurf für ein Bibliotheksgesetz in den Landtag von Sachsen-Anhalt einbringen. Dazu erklärt der kulturpolitische Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt

Zur bevorstehenden Landtagssitzung wird die Fraktion der LINKEN den Entwurf für ein Bibliotheksgesetz in den Landtag von Sachsen-Anhalt einbringen. Dazu erklärt der kulturpolitische Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt:

„Mit der Einbringung eines Bibliotheksgesetzes kommt DIE LINKE einer zentralen Forderung der Bibliothekskonferenz Sachsen-Anhalts nach, die im Jahr 2007 ihre Arbeit mit einem Abschlussbericht beendete.  Auch die Enquetekommission Kultur des Bundes forderte unlängst gesetzliche Regelungen für die Bibliothekslandschaft.

Im Kern des Gesetzentwurfes der Fraktion geht es um die Definition von Bibliotheken als Bildungseinrichtungen, sie sind unverzichtbarer Bestandteil der Kulturlandschaft des Landes. Der Gesetzentwurf macht öffentliche Bibliotheken für die kommunalen Träger zur Pflichtaufgabe – auch, um weitere Schließungen in diesem Bereich zu verhindern. Laut Entwurf haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf gut erreichbare Bibliotheken.

Angesichts der komplizierten Haushaltslage der kommunalen Träger wird die Möglichkeit eröffnet, Fördermittel des Landes für den Auf- und Ausbau leistungsfähiger Bibliotheken und deren Vernetzung, für das Angebot innovativer Dienstleistungen sowie zur Aktualisierung des Bestandes einzusetzen.

Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass für Kinder und Jugendliche die Nutzung der Bibliotheken unentgeltlich ist. Die Landtagsfraktion der LINKEN will somit Barrieren für Kinder und Jugendliche abbauen und der unzureichenden Lesekompetenz, die die jüngste PISA-Studie Sachsen-Anhalts Schülerinnen und Schülern attestierte, Rechnung tragen.“

Magdeburg, 06. Mai 2009

Gesetzentwurf zum download