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Dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen muss das Ziel bleiben

Zur heute im Ausschuss für Inneres und Sport durchgeführten Anhörung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Zur heute im Ausschuss für Inneres und Sport durchgeführten Anhörung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

„Durch die Anzuhörenden ist deutlich geworden, dass an dem Ziel der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen, wie sie DIE LINKE fordert, festgehalten werden muss. Die real ansteigenden Zahlen von Flüchtlingen dürfen nicht dazu führen, die Aufnahme in Gemeinschaftsunterkünften zu manifestieren, sondern müssen Motivation sein, die Anstrengungen einer Verbesserung der Unterbringung und gesellschaftlicher Teilhabe zu erhöhen.

Organisatorisch, finanziell und personell ist das eine Herausforderung die Unterstützung notwendig macht. Die Vertreter der Landkreise und Kommunen haben deutlich gemacht, dass diese mindestens darin bestehen muss finanziell adäquat darauf reagieren zu können. In dem vorliegenden Haushaltsentwurf der Landesregierung ist davon nichts spürbar.

Auch wenn die Leitlinien zur Unterbringung des Landes ein Schritt in die richtige Richtung sind, darf sich die Landesregierung darauf nicht ausruhen.

Deutlich wurde darüber hinaus, dass der freiwillige Charakter der Leitlinien zu viel Spielraum lässt und eine verbindliche Umsetzung nicht erfordert. Eine Überprüfung der Vorgaben ist so nicht möglich. Vielmehr wurden grundsätzliche und hausgemachte Fehler begangen, die aktuell spürbar werden. Anstatt in der Vergangenheit strukturelle Verbesserungen vorzunehmen, wurden Gemeinschaftsunterkünfte weiterhin belegt, nur um Kapazitäten aufrechtzuerhalten. Dadurch wurde dieser Unterbringungsform Vorzug gewährt anstatt die dezentrale Unterbringung nachhaltig voranzubringen.

Damit bleiben all die Probleme der Gemeinschaftsunterbringung bestehen, wie heute u.a. von der Saalekreis Refugee Association dargelegt. Gesellschaftliche Teilhabe ist aus der Isolation einer Gemeinschaftsunterkunft heraus nicht möglich und auch das Recht auf Privatsphäre kann nicht garantiert werden. Häufig ist nicht einmal der Zugang zu notwendigen Beratungs- und Integrationsangeboten für Flüchtlinge gewährleistet. Um dies zu ändern, bedarf es nicht nur eines unabhängigen Beschwerdemanagements sondern darüber hinaus eines Ausbaus der Vernetzung mit antirassistisch aktiven Menschen und Flüchtlingsinitiativen. Und letztlich bedarf es dazu endlich verbindlicher gesetzlicher Vorgaben.“

Magdeburg, 22. Oktober 2014