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Betreuungsgeld: Falscher Weg, der nun korrigiert wird

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

„Das Betreuungsgeld wurde von der LINKEN stets abgelehnt. Es benachteiligt insbesondere Frauen und enthält denjenigen Kindern frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung vor, die sie am dringendsten bräuchten. Viele Studien haben bewiesen, dass das Betreuungsgeld finanzpolitisch, familienpolitisch, integrationspolitisch, frauenpolitisch und wirtschaftspolitisch Unsinn ist.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt. Dieses Urteil ist absolut zu begrüßen, obwohl sich das Gericht lediglich auf Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Ländern konzentrierte. Das einstimmig ergangene Urteil stellt fest, dass das Betreuungsgeld keine Missstände bei Kita-Angeboten ausgleicht, weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob ein Betreuungsplatz vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern ihn nicht in Anspruch nehmen. Damit ist der Bund schlichtweg nicht zuständig. Manchmal bedarf es eben eines Umweges, um falsche Entscheidungen zu korrigieren.

DIE LINKE wird sich auch auf Landesebene wie bisher gegen ein Betreuungsgeld aussprechen. Das Beispiel Thüringen hat gezeigt, dass das der falsche Weg ist, der nun korrigiert wird.“


Magdeburg, 21. Juli 2015