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Aussetzung der Abschiebungshaft überfällig - Forderung nach Abschaffung der Abschiebungshaft bleibt

Zur Entscheidung des EuGH bezüglich der Abschiebungshaft erklärt die asylpolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Zur Entscheidung des EuGH bezüglich der Abschiebungshaft erklärt die asylpolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

„Gestern entschied der EuGH, dass die Inhaftierung von Menschen zur Durchsetzung der Abschiebung in Strafgefängnissen unzulässig ist. In Reaktion darauf erklärte der Innenminister des Landes, dass alle Abschiebungshäftlinge in Sachsen-Anhalt aus der Haft entlassen werden.

Die Entscheidung des EuGH und die offenbar zügige Umsetzung in Sachsen-Anhalt sind zu begrüßen. Fraglich ist allerdings, weshalb die Landesregierung sich auch in diesem Fall erst von einer Gerichtsentscheidung zur Umsetzung geltenden Rechtes hat zwingen lassen.

Denn die Entscheidung des EuGH kommt keineswegs überraschend: Das Trennungsgebot zwischen Abschiebungshaft und Strafhaft ist keine neue Regelung. Im Gegenteil: Diese Vorgabe des EU-Rechtes hätte bis 2010 auch in Deutschland umgesetzt werden müssen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern verweigerte dies die Landesregierung Sachsen-Anhalts und erklärte noch im Februar dieses Jahres, sie gehe davon aus, dass die Realisierung der Abschiebungshaft in Sachsen-Anhalt rechtskonform sei.

Auch dem http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d2808dan.pdfAntrag der LINKEN zur Abschaffung der Abschiebungshaft und zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Umsetzung in Hoheit des Landes folgten die Koalitionsfraktionen nicht.

Das gestrige Urteil ist im Interesse der Betroffenen ein großer Erfolg.  Die Entscheidung des EuGH stellt ein weiteres Mal die Gerichtsfestigkeit der Rechtsauffassungen der Landesregierung in Frage. Dass nun erneut Politik erst durch Gerichtsentscheide zur Einhaltung und Umsetzung geltenden Rechtes gezwungen werden musste, ist der eigentliche Skandal.

DIE LINKE bleibt dabei: Die Abschiebungshaft gehört abgeschafft. Sie ist eine Haft, die verhängt wird, ohne dass eine Straftat geschehen ist. Flucht ist kein Verbrechen!“

Magdeburg, 18. Juli 2014