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Aussagen des Verfassungsschutzberichtes fragwürdig

Zur heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes des Landes Sachsen-Anhalt erklärt die Sprecherin der Fraktion für Strategien gegen Neonazismus Henriette Quade

Zur heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes des Landes Sachsen-Anhalt erklärt die Sprecherin der Fraktion für Strategien gegen Neonazismus Henriette Quade:

„Eine fachkundige Beobachtung der Neonaziszene in Sachsen-Anhalt ist notwendig, und genau das leisten zivilgesellschaftliche Organisationen, Fachträger und antifaschistische Akteure seit vielen Jahren sehr engagiert.

Der heute vorgestellte Bericht des Verfassungsschutzes konstatiert einen sprunghaften Anstieg der Zahl organisierter und gewaltbereiter Neonazis. Die Einschätzung, dass Sachsen-Anhalt ein Problem mit gewaltbereiten Rechten und auch Rassismus hat, ist zweifelsohne richtig. Für diese Erkenntnis braucht es den Verfassungsschutzbericht allerdings nicht. Dafür genügt vielmehr ein Blick in die Statistiken und auf die Arbeit der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt. Nahezu kein Tag verkehrt an dem in Sachsen-Anhalt nicht ein Mensch Opfer rechter oder rassistischer Gewalt wird.

Die Aussagekraft des Berichtes bleibt fragwürdig, da die Quellen nicht öffentlich überprüfbar sind, die Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln und in die rechte Szene verwobenen V-Leuten erhoben werden. Der NSU-Skandal hat gezeigt, dass V-Leute einen erheblichen Anteil an Aufbau, Finanzierung und Stabilisierung der Neonaziszene hatten und haben. Darüber hinaus hat der Verfassungsschutz keinen spürbaren Anteil an der Aufarbeitung der Verbrechen des NSU. Er hat damit im Kernbereich seiner Aufgaben versagt und die Öffentlichkeit durch Verschleppung, die Vernichtung von Akten und durch die zum Teil  bis heute anhaltende Vertuschung der eigenen Rolle im NSU-Skandal eher gefährdet als geschützt.

Für DIE LINKE steht deshalb fest, dass die Behörde Verfassungsschutz kein legitimes Instrument des demokratischen Rechtsstaates ist und daher langfristig abgeschafft werden muss. Notwendig sind vielmehr eine qualifiziertere Erfassung der politisch motivierten Kriminalität rechts, die konsequente Berücksichtigung einer gegebenenfalls vorhandenen rassistischen Tatmotivation und eine entspreche Ahndung.

Um tatsächliche Solidarität mit Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt zu leisten, wäre es notwendig, Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen zu begreifen und politisch zu problematisieren sowie die Arbeit der Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt langfristig und kontinuierlich finanziell sicherzustellen.“

Magdeburg, 20. Mai 2014