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Antifaschistische Klausel in die Verfassung des Landes

Zum Tag der Befreiung am 8. Mai erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert

Zum Tag der Befreiung am 8. Mai erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert:

„Die Befreiung vom Nationalsozialismus bleibt bis heute Mahnung, im Kampf gegen Faschismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht nachzulassen. Es bleibt dabei, dass dafür weder in den Köpfen noch auf den Plätzen und Straßen unseres Landes Raum bleiben darf. Und dazu bedarf es der Zivilcourage vieler Menschen ebenso wie des konsequenten Handelns des Rechtsstaates.

DIE LINKE setzt sich konsequent für ein Verbot der NPD ein und verbindet damit auch die Forderung, seitens des Staates die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Die Erarbeitung und Umsetzung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt kann diese Auseinandersetzung unterstützen, daher setzt sich die Fraktion im Landtag wie auch außerparlamentarisch dafür ein.

Der Kampf gegen den Rechtsextremismus bleibt eine Herausforderung an alle Demokratinnen und Demokraten. DIE LINKE erneuert ihre Forderung nach Aufnahme einer antifaschistischen Klausel in die Verfassung des Landes von Sachsen-Anhalt, wonach die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts für verfassungswidrig erklärt werden soll. Eine solche Klausel wäre ein wichtiges Zeichen gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus.“

Magdeburg, 6. Mai 2011