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25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Dazu erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann

Dazu erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann:

„Morgen, am 20. November, feiert die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ihr fünfundzwanzigjähriges Bestehen. Obwohl Deutschland als eines der ersten Länder die Konvention bereits am 26. Januar 1990 unterzeichnete, hinterlegte die Bundesregierung mit der Ratifizierung 1992 eine Vorbehaltserklärung. Nach dieser waren Kinder aus Flüchtlings- oder Ausländerfamilien einheimischen Kindern nicht gleichgestellt. Obwohl die Bundesregierung den Vorbehalt am 15. Juli 2010 zurückgenommen hatte, wurde jedoch bisher nichts an den bestehenden Gesetzen geändert. Dies zu tun, ist also weiterhin eine offene Forderung an die Politik.

Eine zentrale Forderung der UN-Kinderrechtskonvention ist die nach der umfassenden Einführung von Kinderrechten. Auch aus diesem Grund hat die Landtagsfraktion DIE LINKE bereits im Februar den Entwurf eines Kinder- und Jugendteilhabegesetzes für Sachsen-Anhalt (Drs. 6/2805) in den Landtag eingebracht.

Mit diesem Gesetz fordern wir u.a. die Erweiterung der Rechte für Kinder und Jugendliche in der Landesverfassung, die Absenkung des Wahlalters für die Teilnahme an Landtagswahlen auf 16 Jahre, öffentliche Auftragsvergaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen, die Schaffung eines Kinder- und Jugendrates auf Landesebene und umfangreiche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen bei Planungen und Vorhaben.

Am 03. Dezember 2014 wird im Sozialausschuss des Landtages die Anhörung zu dem Gesetzentwurf stattfinden.“

Magdeburg, 19. November 2014