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Thomas Lippmann zu TOP 18: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

Sachsen-Anhalt hat nach den grundlegenderen Änderungen des Personalvertretungsgesetzes unter der letzten schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2004 insgesamt ein rückständiges Personalvertretungsrecht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es steht nicht nur deut-lich hinter den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zurück, sondern auch hinter vie-len Personalvertretungsgesetzen anderer Bundesländer.

Nun ist diese Erkenntnis nicht neu und wir in der LINKEN sind auch nicht die Einzigen, die ne-ben den Betroffenen zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Völlig zurecht hatte sich deshalb die schwarz-rote Koalition bereits 2011 in ihrem Koalitionsvertrag zu einer Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt. Dass daraus dann fünf Jahre lang nichts geworden ist, war für die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen ein zusätzliches Indiz für die Geringschätzung ihre Leistungen durch die Landesregierung und das fehlende Verantwortungsbewusstsein der Landesregierung als Arbeitgeber und Dienstherr.

Die jahrelange Blockade des Gesetzesvorhabens seitens der Landesregierung war allerdings auf eine gewisse Weise folgerichtig und zu erwarten. In die anhaltende Phase eines von jeder Aufgabenanalyse entkoppelten rigiden Personalabbaus passte natürlich keine Diskussion über ein modernes Vertretungsrecht für die Beschäftigten. Einer Politik der permanenten Arbeits-verdichtung, massiver Umstrukturierungen und Privatisierungen hätten effiziente Personalratsstrukturen nur im Weg stehen können. Es gab ja Gründe, dass die Zuständigkeit für das Personalvertretungsrecht gegen jede fachliche Vernunft dem Innenministerium entzogen und dem Superministerium des damaligen Finanzministers zugeschlagen wurde. Über diese Gründe muss man auch nicht lange spekulieren.

Ich habe die jahrelangen Kämpfe zwischen dem Finanzminister und seiner SPD-Fraktion um die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes seinerzeit aus anderer Perspektive intensiv verfolgen können. Und ich nehme jetzt wahr, dass sich an der Ausgangssituation offenbar nichts geän-dert hat - mit Ausnahme der Parteizugehörigkeit des Finanzministers. Das Personalvertre-tungsrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen gehört nicht in die Hand des Finanzministers, das sage ich hier ganz deutlich.

Ich möchte der Landesregierung insgesamt nahelegen, sich aus diesem speziellen Gesetzge-bungsprozess weitgehend herauszuhalten und die Fraktionen arbeiten zu lassen. Denn mit dem Personalvertretungsgesetz werden die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten bei der Ausgestaltung der Verwaltungen und der individuellen Arbeitsverhältnisse in der dienstlichen Auseinandersetzung mit den öffentlichen Arbeitgebern geregelt. Die Landesregierung ist hier als öffentlicher Arbeitgeber und Dienstherr also selbst Partei und beeinfluss somit Regelun-gen, denen sie anschließend selbst unterworfen ist. Das sollte für das nötige Maß an Zurückhaltung bei der Landesregierung sorgen. Hier müssen die Fraktionen als Gesetzgeber ihre volle Verantwortung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wahrnehmen, um zu ausgewogenen Regelungen zu kommen.

Herr Haseloff, sie kommen ja aus der Arbeitsverwaltung und sie haben bekannter Maßen ein konstruktives Verhältnis zu den Gewerkschaften. Sie sind quasi vom Fach und kennen sich in der Materie aus. Ich bitte sie, im Kabinett dafür Sorge zu tragen, dass den Fraktionen von Sei-ten der Landesregierung keine Steine mehr in den Weg gelegt werden und sie zügig und ziel-orientiert an dem Gesetz arbeiten können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unser zentrales Anliegen, das Personalvertretungsrecht unseres Landes nach 13 Jahren Stillstand und Rückschritten wieder auf die Höhe der Zeit zu bringen. Dazu haben wir in den letzten zweieinhalb Jahren der Arbeit an unserem Gesetzentwurf einen intensiven Diskussionsprozess mit den Betroffenen – den Personalräten und den Gewerkschaften – organisiert. Es ist sehr viel Praxiserfahrung, sehr viel Expertise und Analyse eingeflossen. Die Mehrzahl unserer Vorschläge lehnen sich dabei an die Personalvertretungsgesetze anderer Länder und teilweise an das Betriebsverfassungsgesetz an. Wir haben also das Rad nicht neu erfunden, wir haben aber viele gute Komponenten zusammengestellt, um das verrostete Gefährt wieder flott zu bekommen.

Im Zentrum unsere Änderungen steht die Stärkung der Mitbestimmung. Das betrifft vor allem die verschiedenen Kataloge der mitbestimmungspflichtigen Tatbestände in den §§ 65 bis 69, die umfassend überarbeitet wurden aber auch die Rückkehr zur echten Mitbestimmung in den sozialen Angelegenheiten – also hier zur Letztentscheidung durch eine Einigungsstelle.

Außerdem wird der Kreis der Beschäftigten, deren Angelegenheiten der Mitbestimmung durch die Personalräte unterliegen, erweitert. So werden künftig Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ebenso wie die Mitarbeiter an Hochschulen mit Ausnahme von Professoren und Hochschuldozenten nicht mehr von der Mitbestimmung ausgenommen und arbeitnehmerähnliche Personen nach § 12a Tarifvertragsgesetz werden zusätzlich als zu vertretende Beschäftigte aufgenommen.

Darüber hinaus war es inzwischen längst überfällig, auf die schrumpfenden Größen und Frei-stellungskontingente der Personalräte mit einer Absenkung der dafür maßgeblichen Beschäftigtenzahlen zu reagieren. Grundsätzlich ist die Anbindung der Personalratsgröße und der Freistellungsregelungen an die Zahl der Beschäftigten zwar weiterhin sinnvoll, es muss aber berücksichtigt werden, dass sich die Aufgaben der Personalräte nicht in dem Maße reduziert haben, wie in den letzten 13 Jahren in diesem Land Personal abgebaut wurde. Die Arbeitsfähigkeit Personalräte und damit die umfassende Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz sind inzwischen zunehmend gefährdet oder zum Teil schon nicht mehr gegeben. Wir wollen mit den hierzu vorgeschlagenen Korrekturen verhindern, dass die Vertretung der Beschäftigten dadurch weiter unterlaufen und ausgehöhlt wird, dass die Personalräte schlicht zu klein und mit der Aufgabenfülle überlastet sind.

Weiterhin wollen wir die Rahmenbedingungen für die Organisation und den Ablauf der Per-sonalratsarbeit verbessern. Das betrifft u.a. die Zusammenarbeit der Personalräte verschie-dener Ebenen durch die Schaffung eine Personalräteversammlung sowie der Personalräte verschiedener Ressorts durch die Schaffung einer Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalrä-te. Aber auch die überarbeiteten Regelungen für die Durchführung von Personalversammlungen und die neu geschaffene Möglichkeit, Anliegen, die verschiedene Personalräte betreffen, in gemeinsamer Sitzung behandeln zu können, sind wichtige Beiträge, um für die Arbeit der Personalräte solche strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, die denen auf Seiten der Arbeitgeber entsprechen. Wir müssen auch in diesen Fragen den Personalräten in den öffentli-chen Einrichtungen endlich zur gleichen Augenhöhe mit den öffentlichen Arbeitgebern verhelfen, wenn Personalvertretung in Sachsen-Anhalt nicht nur ein Feigenblatt, sondern eine ehrli-che Beteiligung der Beschäftigten sein soll.

Letztlich sollen mit der Überarbeitung und Ergänzung der Regelungen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auch im Bereich der Ausbildung und der jugendlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Interessen der unserer jungen Nachwuchskräfte effektiv vertreten werden können. Die bisherigen Regelungen haben die Arbeit nicht ausreichend strukturiert, so dass es jungen engagierten Kolleginnen und Kollegen nicht gerade leicht gemacht wurde, ihre ersten Schritte als Interessenvertretung zu gehen. Wir wollen junge Leute in unseren öffentlichen Einrichtungen mit unserem Gesetz motivieren, sich zu engagieren und gestaltend mitzuwirken und sie nicht schon am Beginn eines solchen Engagements unnötig frustrieren.

Das im Rahmen eines solchen Modernisierungsgesetzes heute den Fragen des Datenschutzes ausreichend Raum und Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, erwähne ich als eine Selbstverständlichkeit zum Schluss meiner Vorstellung nur noch am Rande.

In der Gesamtschau, liebe Kolleginnen und Kollegen, können und wollen wir mit diesen Maß-nahmen zur Stärkung der Mitbestimmung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen. Wir sind davon überzeugt, dass eine effiziente und umfassende Mitbestimmung zu einer erhöhten Arbeitszufriedenheit, zu einer Verringerung von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen und zu einer Verbesserung der Arbeitsergebnisse beiträgt. Ich selbst war in den letzten 26 Jahren stets sowohl als Arbeitnehmervertreter in Personalräten als auch als Dienstvorgesetz-ter bzw. als Arbeitgeber tätig. Ich kenne also beide Seiten sehr gut und kann aus diesen inten-siven Erfahrungen mit der Mitbestimmung aus tiefer Überzeugung sage, dass starke Personalräte die Qualität der Arbeit in den Dienststellen und die Effizienz der Aufgabenerledigung verbessern und nicht etwa behindern. Gute und erfolgreiche Dienststellenleitungen arbeiten mit ihren Personalvertretungen vertrauensvoll zusammen und beteiligt sie umfassend an den Entscheidungen in der Dienststelle. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte ein wichtiges Signal sein, das von einer Novelle des Personalvertretungsgesetzes ausgesendet wird.

Ein modernes Personalvertretungsrecht ist für uns keine Frage von Ideologie oder parteipoli-tischen Grundüberzeugungen. Es ist eine Frage des Respekts, der Fairness und der Verantwor-tung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ob Sachsen-Anhalt ein modernes Personalvertretungsrecht bekommt und seine Beschäftigten in konstruktiver und damit moti-vierender Weise an der weiteren Gestaltung des öffentlichen Dienstes beteiligt werden, kann und darf auch keine Frage des Geldes, sondern muss eine Frage des Sachverstandes und der Entwicklungsperspektiven im öffentlichen Dienst sein. Wir fordern die Koalitionsfraktionen daher auf, mit uns zusammen zum Wohle der Beschäftigten und zum Wohle des öffentlichen Dienstes in unserem Land zügige und konstruktive Beratungen zu führen.

Wir beantragen die Überweisung federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss.