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Thomas Lippmann zu TOP 13: BE GE zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

bereits zum Beginn dieser Legislatur hatte meine Fraktion ein umfassendes Artikelgesetz zur Volksgesetzgebung vorgelegt, mit dem die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgen an den politischen Entscheidungsprozessen in unserem Land verbessert werden sollten.

Teile dieser Novelle haben zuletzt noch Eingang in die Parlamentsreform gefunden. Doch darüber hinaus ist es nicht gelungen, sich hier im Parlament verantwortungsbewusst mit den Problemen bei der praktischen Ausübung von Beteiligungsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu befassen und zu einer besseren Umsetzbarkeit für die Initiatoren zu kommen. So ist es jetzt auch mit dieser Kurznovelle geschehen, die heute vom Plenum abgelehnt werden soll.

Anlass für unseren GE, den wir nach einer Debatte im AER auch noch einmal ergänzt hatten, war die ungeklärte Situation, wie unter den Bedingungen der Corona-Eindämmungsverordnungen die im Volksabstimmungsgesetz festgelegten Fristen auszulegen sind. Der Umgang der Landesregierung mit dieser offenen Frage hat gezeigt, dass dies gesetzlich gefasst werden muss und dass man es nicht dem Regierungshandeln überlassen kann.

Die Feststellung einer viel zu kurzen Fristverlängerung für die Eintragungen und das noch zu einem viel zu späten Zeitpunkt war ein Affront der Landesregierung gegen das Volksbegehren. Ob dies als verfassungskonforme Auslegung gelten kann, wird sich in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht zeigen. Aber unbeschadet des Richterspruchs war das Handeln der Landesregierung nicht nur unsensibel, sondern in höchstem Maße unfair.

Unsere Volksgesetzgebung ist trotz einiger Verbesserungen aus der Parlamentsreform weiterhin mit vielen Hürden und Stolpersteinen versehen, die seine Anwendung so erschweren, dass Erfolge für die Bürgerinnen und Bürger kaum erreichbar sind. Und damit sind nicht erneut die Quoren für Volksinitiativen und Volksbegehren gemeint. Es muss aber einiges korrigiert werden, um diese Quoren auch tatsächlich erreichen können, damit Volkes Wille zum Ausdruck kommen kann.

Wir werde deshalb in der nächsten Legislatur einen neuen Anlauf unternehmen und hoffen dann auf mehr Interesse und Unterstützung in den anderen demokratischen Fraktionen.