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Kristin Heiß zu Top 24 Fördermittelchaos beenden

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!


Die Europäische Union fördert in ihren 28 EU-Staaten Projekte und Programme in allen erdenklichen Bereichen. Der größte Teil des EU-Haushalts fließt in die gemeinsame Agrarpolitik, in die Kohäsionspolitik zur regionalen Entwicklung und in die Bereiche Forschung und Innovation.

Für Sachsen-Anhalt sind vorrangig drei europäische Fonds wichtig: der Europäische Sozialfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung.

In der aktuellen Förderperiode, die sich von 2014 bis 2020 erstreckt, bekommt Sachsen-Anhalt für diese drei Fonds insgesamt knapp 3 Milliarden Euro von der EU zur Verfügung gestellt.

Um zu kontrollieren, ob die Gelder in den jeweiligen Ländern und Regionen entsprechend der EU-Vorgaben eingesetzt werden, gibt es diverse Kontrollinstrumente und Behörden auf EU- und Landesebene.

Sollten all diese versagen und es tatsächlich eine nicht rechtskonforme Verwendung der Mittel geben, tritt OLAF auf den Plan.

OLAF bedeutet übersetzt „Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung“. Das OLAF untersucht Fälle von Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts, von Korruption sowie von schwerwiegendem Fehlverhalten innerhalb der Organe und Einrichtungen der EU.

Die aktuell durch die Medien bekannt gewordene Prüfung von OLAF in Sachsen-Anhalt bezieht sich auf die Förderperioden 2000 bis 2006 und 2007 bis 2013. Das ist also eigentlich Schnee von gestern. Da das OLAF aber einige Zeit für die Prüfung gebraucht hat, stehen erst jetzt die möglichen finanziellen Verluste für Sachsen-Anhalt im Raum.

Es geht um einen Fall, der in der vergangenen Legislatur sogar einen Untersuchungsausschuss im Landtag hervorbrachte: die sogenannte IBG-Affäre. Aber dazu komme ich später noch.

Laut Bericht der Volksstimme ist momentan die Rede von Nichterstattungen der EU in Hohe von über 90 Millionen Euro allein für die Versäumnisse im Fall der IBG.

Weil man in der Landesregierung wegen Prüfungen des Landesrechnungshofes und durch die Ergebnisse des oben genannten Untersuchungsausschusses schon damit gerechnet hatte, wurden vorsichtshalber 70 Millionen Euro zurückgelegt, allerdings für alle Förderungen und alle Fonds.

Die über 90 Millionen für nur einen einzigen großen Fall verschlingen also nicht nur alle Rücklagen, sondern reißen auch ein Loch in den Haushalt. Fraglich ist, ob und in welcher Höhe es auch in anderen Bereichen zu Nichterstattungen durch die EU kommen wird.

Leider liegt dem Parlament der Prüfbericht von OLAF nicht vor, lediglich die Landesregierung weiß, was genau in dem Bericht steht und was davon ernsthaft problematisch werden kann. Dieses Parlament weiß also nicht, was in dem Bericht steht. Das möchten wir mit unserem Antrag ändern und fordern die Landesregierung auf, uns schnellstmöglich den Schlussbericht von OLAF vorzulegen, und zwar bevor die Landesregierung ihre Stellungnahme abgegeben hat.

Diese Stellungnahme, die dem OLAF bis Ende März 2018 vorzulegen ist, möchten wir nach Fertigstellung natürlich auch erhalten. Erst nach Erhalt dieser Unterlagen kann das Parlament solide bewerten, welche neuen Erkenntnisse der OLAF-Bericht bietet und seine Schlüsse daraus ziehen.

Wegen der thematischen Zuständigkeit halten wir eine Übersendung der Unterlagen an den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss für zielführend.

Was genau ist denn nun in den vergangenen Förderperioden passiert? Warum hat das Land nun das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung am Hals? – Das übrigens nicht zum ersten und wie ich fürchte, auch nicht zum letzten Mal.

Das Land hat im Jahr 1996 die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt gegründet. Sie hat die Aufgabe, sich durch Risikokapitalbeteiligungen an technologieorientierten, innovativen kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu beteiligen. Wenn ich richtig gerechnet habe, sind seid der Gründung der IBG rund eine Viertelmilliarde Landes- und EU-Mittel in die IBG geflossen.

Im März 2006 hatte die Landesregierung entschieden, die Privatisierung des Beteiligungsmanagements der IBG durchzuführen. Zum einen sollten mögliche Investoren nach Sachsen-Anhalt gelockt werden. Diese verhandeln nämlich lieber mit einer privaten Gesellschaft als mit der Ministerialverwaltung. Zum anderen sollte den Leitlinien der EU-Kommission entsprochen werden.

Weitere Ziele waren die Professionalisierung des Beteiligungsmanagements und die Optimierung der Verwaltungskosten. Die Privatisierung der IBG als 100%ige Tochter des Landes wurde durchgeführt. Das Finanzministerium ist alleiniger Gesellschafter. Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat, der Beteiligungsausschuss und die Gesellschafterversammlung.

So viel zur Genese der IBG. Was wurde nun vom Landesrechnungshof und vom 14. Untersuchungsausschuss festgestellt?

1. Die Nichteinhaltung von EU-Fördervoraussetzungen und Beteiligungsgrundsätzen

2. Interessenkonflikte des Geschäftsführers der IBG

3. Mängel bei der Privatisierung des Beteiligungsmanagements

4. Eine Unzureichende Kontrolle des Managements durch den Aufsichtsrat, den Beteiligungsausschuss und die zuständigen nationalen Behörden

Im Detail bedeutet das:

- es wurden mehrere Firmen mit fragwürdigen Innovationen gefördert, die letztendlich nicht erfolgreich waren und in einer Insolvenz mündeten

- Es wurden Firmen außerhalb von Sachsen-Anhalt gefördert

- Es gab eine fragwürdige Rettungsaktion der Schloßgruppe Neugattersleben

- Herr von der Osten hat als Geschäftsführerder IBG geschickt alle Facetten genutzt, um in klar abgegrenzten Geschäftsbereichen, aber auch in Grauzonen seine privaten Geschäfte zu realisieren

- Es hat sich ein Kreis von Leuten gefunden, der mit öffentlichen Geldern gute Privatgeschäfte gemacht hat

- Rund 20 Millionen Euro privates Kapital erwiesen sich als Eigentum von drei Leuten, die im IBG-Konstrukt seit Jahren verbandelt waren - Beteiligte Rechtsanwälte

– auch die, die im Interesse des Landes handelten und vom Land beauftragt wurden – und übrigens heute noch für das Land tätig sind - waren gut miteinander bekannt

- Die Hausleitungen der Ministerien waren über Ausschreibungen nur minimal informiert

- Das Ziel der Privatisierung der IBG, nämlich den Erhalt und Ausbau des Kapitalstocks zu sichern und 20 Millionen Euron privates Kapital einzusetzen, wurde nicht erreicht

- Die entsandten Vertreter von MF und MW im Beteiligungsausschuss, der über die Förderung von Firmen entscheiden sollten, hatten keine ausreichenden Vorkenntnisse über Beteiligung und Risikokapitalgeschäft

- Es gab nur eine mangelhafte Kommunikation in den Fachressorts und den Ressorts untereinander

- Die vielen, schon Jahre vor dem PUA gegebenen Hinweise des LRH wurden nicht ausreichend ernst genommen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Umgang mit der Arbeit der IBG in der Landesregierung und der Landesverwaltung kann als Lehrstück dafür gelten, wie ein hehres Ziel, möglichst viele und gute Investitionen in Sachsen-Anhalt zu unterstützen oder anzusiedeln, dazu führen kann, sich über rechtliche Regelungen, transparente Entscheidungsfindungen, Anerkennung eines freien, aber auch gleichen Marktes in Deutschland, aber auch in Europa hinwegzusetzen. Dass nun das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung seinen Finger in die Wunde legt, schmerzt die Landesregierung sicher, hatte man doch gehofft, dass mit dem Ende des Untersuchungsausschusses nun etwas Gras über die Sache wächst. Ich fürchte, der Schlussbericht von OLAF ist nur ein weiteres Kapitel dieser traurigen Geschichte.

Wir sind gespannt, ob OLAF neue Erkenntnisse hervor bringt und oder das bestätigt, was PUA und LRH bisher kritisiert haben. Wir fragen uns, welche Konsequenzen zieht OLAF aus den Vorgängen? Und hat das Handbuch für Beteiligungsmanagement, das die Landesverwaltung erarbeitet hat, einen Platz in der Bibliothek gefunden oder arbeitet man auch damit?

Wir wollen wissen, welche Konsequenzen die Landesregierung bisher gezogen hat, in welcher Form Kontrollmechanismen verbessert werden, um das Fördersystem künftig wirksamer gegen Missbrauch zu schützen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Nun, zum zweiten Punkt unseres Antrages. Die Kritik von OLAF bezieht sich, wie schon erwähnt, auf vergangene Förderperiode, aus denen man hätte lernen können. Das, was nun aber aktuell in Sachsen-Anhalt im Bereich der EU-Förderung passiert ist, lässt auf weitere schwerwiegende Mängel in der Förderpolitik schließen.

In der Mitteldeutschen Zeitung vom 20. Februar war folgendes zu lesen: Eine Brüsseler Behörde gehe aktuell davon aus, dass in Magdeburg Geld für Regionalentwicklung entgegen den Bestimmungen verteilt wurde.

Der Verdacht richte sich gegen zwei Häuser: das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium. Im Wirtschaftsministerium hätten ein ehemaliger und ein aktueller Staatssekretär Einfluss auf die Verteilung von Fördermitteln genommen. Und im Umweltministerium hatte man es wohl nicht so mit der Aktenablage, dort wird mangelnde Dokumentation kritisiert.

Wären wir in der ersten Förderperiode der EU könnte man solche Anfängerfehler noch verstehen, aber wir befinden uns bereits in der dritten. Das Land hat viele Erfahrungen mit der Beantragung, Vergabe und Prüfung von Fördermitteln.

Laut Pressebericht in der MZ hegt die Brüsseler Generaldirektion für Regionalpolitik den Verdacht, dass in Magdeburg gegen das Verwaltungs- und Kontrollsystem verstoßen wurde. Sie droht mit einer Zahlungsunterbrechung.

Damit das nicht passiert, hat das Finanzministerium die Reißleine gezogen und die Bewilligung von weiteren Projekten aus dem EFRE-Fonds untersagt. Diese Sperre soll erst aufgehoben werden, wenn die beteiligten Ministerien ihre Verfahren EU-konform umgestaltet haben.

Das ist alles ganz schön peinlich. Es ist peinlich für dieses Land, es ist peinlich für die Landesregierung und es ist mir, als Teil dieses Parlaments, äußerst unangenehm zu erfahren, was hier im Land so alles möglich ist und war.

Meine Fraktion hat bereits am 22. Februar im Wirtschaftsausschuss darum gebeten, über den aktuellen Stand unterrichtet zu werden. Vertreter des MW und der EU-VB informierten mündlich über den aktuellen Stand.

Dort wurde berichtet, man hätte für die Zukunft schon einige Maßnahmen getroffen, so nimmt etwa der Staatssekretär an den Verteilungs-Runden nicht mehr teil und die EU-VB hat nun ein Veto-Recht, was sich vor allem auf das Verfahrensrecht bezieht.

Es wurde allerdings in Aussicht gestellt, dass das Verfahren noch mindestens bis Ende des Jahres laufen wird. Vor allem der Nachweis darüber, dass in der Vergangenheit alle Verfahren korrekt gelaufen wären, würde sich als schwierig erweisen. Es bestehe allerdings die Hoffnung, die Fördersperre innerhalb weniger Wochen aufzuheben.

Nach Auskunft der EU-VB droht keine Rückzahlung von Mittel an die EU, jedoch eine Nichtserstattung der Gelder, die Sachsen-Anhalt für die EU vorgestreckt hat.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den etwa zwei Jahren hier im Landtag habe ich festgestellt, dass wir in Sachsen-Anhalt offensichtlich ein Problem im Umgang mit EU-Geldern haben. Zum einen passen die (schon sehr großzügig) gefassten EU-weiten Zielstellungen nicht immer zu den Bedarfen des Landes und zum anderen wird der Einsatz von EU-Mitteln nach Vergabe an Firmen oder Institutionen offenbar nur sehr lückenhaft kontrolliert. Besonders im Wirtschaftsbereich existiert offenbar eine Art Fördermittelimbo für Auserwählte. Es ist immer wieder erstaunlich, wie trotz hoher bürokratischer Hürden genug Leute im Limbostil darunter hindurch kommen.

Dazu kommt, dass einige Mitglieder der Gremien, die für die Vergabe der Gelder zuständig sind, teilweise fachlicht nicht qualifiziert sind, um rechtskonform über Vergaben in Millionenhöhe zu entscheiden.

Sachsen-Anhalt scheint sich also schon seit Jahren an den milliarendschweren Goldtöpfen der EU zu bedienen, hat aber Probleme, das Geld sinnvoll und kontrolliert einzusetzen. Es wurde aber irgendwie versucht, das Geld zu verteilen, ganz nach dem Motto, aus den Augen aus dem Sinn.

In einigen gravierenden Fällen hat man nämlich nicht so genau hin geschaut, wem man da wofür Geld gibt. Ich erinnere nur an den Dessauer Fördermittelskandal, die sanierte Jahnhalle in Wolmirstedt, das Schulsanierungsprogramm und die stillstehenden Förderbänder bei Solibro.

Hier fehlt die schon seit jetzt 12 Jahren angedachte und nach wie vor nicht umgesetze Fördermitteldatenbank, mit der man einen Überblick über alle Förderungen des Landes hätte und ein Topf-Hopping von Fördermittelempfängern im Blick haben könnte.

Es fehlt an Transparenz innerhalb des Systems aber auch gegenüber dem Parlament. Wie kann es denn sein, dass wir als Haushaltsgesetzgeber erst aus der Presse von solchen Prüfungen und Problemen erfahren?

Wenn so ein Bericht in den Ministerien ankommt, müsste das Parlament unverzüglich informiert werden und nicht erst eine Vorlage der Unterlagen fordern müssen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir fordern die Landesregierung auf, dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss, den Bericht der Generaldirektion, den so genannten „Warning letter“ und alle weiteren relevanten Unterlagen bezüglich der Fördermittelsperre schnellstmöglich zukommen zu lassen. Gern können wir dann im Finanz- und im Wirtschaftsausschuss intensiv über die beiden Fälle diskutieren.


Herzlichen Dank!