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Kristin Heiß zu TOP 15: Transparenzschaffen ‐ Vertrauenstärken

Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ende März veröffentlichte Transparency International ein Lobbyranking aller Bundesländer und des Bundes. Dort wurden die vier wichtigsten Bereiche der politischen Integrität dargestellt, um die Bundesländer untereinander vergleichen zu können.

Dazu zählen die Verhaltensregeln für Parlamentarier, Karenzzeiten für MinisterInnen, der legislative Fußabdruck und das Lobbyregister.

Spitzenreiter des Rankings ist übrigens Thüringen. Am schlechtesten schnitt der Stadtstaat Bremen ab. Sachsen-Anhalt liegt auf Platz 8 und damit genau in der Mitte. Besonders viele Punkte bekamen wir für unsere Verhaltensregeln. Das heißt, genau 63 von 100 möglichen. Null Punkte gab es bei der Karenzzeit und beim legislativen Fußabdruck.

Weil meine Fraktion der Meinung ist, dass wir das besser können, haben wir nach Bekanntwerden dieses Rankings diesen Antrag eingereicht.

Fangen wir mit dem Lobbyregister an. Da könnte man auf den ersten Blick meinen, dass doch alles in Ordnung sei. Seit der Parlamentsreform ist die Eintragung ins Register immerhin verpflichtend. Und im Gegensatz zum Bundestag haben wir keine Ausnahmetatbestände. Es müssen sich also alle eintragen, die sich an Anhörungen beteiligen wollen. Leider passiert das nicht.

Dazu muss man wissen, wie das Prozedere genau funktioniert. Wer von den Fraktionen zur Anhörung benannt wird, bekommt mit dem Schreiben zur Anhörung auch den Hinweis, dass man sich ins Lobbyregister eintragen muss. Wer sich ohne Aufforderung beteiligen möchte, zum Beispiel in einer schriftlichen Anhörung, bekommt auch ein Schreiben mit dem genannten Hinweis.

Wir haben uns in einer Tiefenrecherche alle Anhörungen seit dem 1. April 2020, also seit der Parlamentsreform, angesehen. Das waren einige, zum Beispiel zum Landarztgesetz, zum Abfallgesetz, zu Änderung der Bauordnung und zum Medienrechtsänderungsstaatsvertrag um Beispiele aus unterschiedlichen Fachbereichen zu nennen.

Bei diesen vier Gesetzen wurden diverse Lobbyvertreter angehört. Zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer, die Günter Papenburg AG, der Landesmusikrat, der evangelische Medienverband und der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie.

Keiner der genannten ist im Lobbyregister eingetragen. Keiner. Angehört wurden sie trotzdem.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Das sind nur vier Gesetze von etlichen, die wir im vergangenen Jahr behandelt haben. Wir haben eine mehrere Seiten lange Liste mit den Lobbyverbänden angefertigt, die angehört wurden aber nicht im Lobbyregister stehen.

Die Liste haben wir auch der Landtagsverwaltung zur Verfügung gestellt, damit dort Nachmeldungen vorgenommen werden können. Dass auch dort mal Fehler passieren, ist verständlich und zu akzeptieren. Dass sich aber die Lobbyvertreter trotz Aufforderung nicht eintragen, bzw. sich weigern dort eingetragen zu werden, kann so nicht akzeptiert werden.

Hier können wir nur an das Parlament in Gänze und vor allem an die Ausschussvorsitzenden appellieren: Bitte achten sie darauf, dass die Anzuhörenden im Lobbyregister stehen. Und wenn sie nicht drin stehen, dürfen sie von den Ausschüssen nicht angehört werden. Hier müssen gleiche Rechte für alle gelten. Wer nicht drin steht, kann sich nicht äußern.

Das hat übrigens auch der Landesdatenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht gefordert und weist zusätzlich darauf hin, dass die Menschen auch wissen möchten, für wen der Verband in welcher Angelegenheit konkret Einfluss genommen hat und welche Positionen er in einem Gesetzgebungsverfahren vertreten hat. Diese wesentlich relevanteren Informationen enthält das Register bisher jedoch nicht. Hier muss dringend nachgesteuert werden!

Ebenso ist es wichtig, den Fußabdruck von Lobbyisten sichtbar zu machen. Der Weg vom Referentenentwurf bis zum konkreten Gesetz ermöglicht diverse intransparente politische Einflussnahmen. Dabei ist es gerade hier besonders wichtig zu sehen, was genau im Hintergrund passiert, wer worauf Einfluss genommen hat.

Es wäre daher wichtig, Textpassagen kenntlich zu machen, die von Interessengruppen kommentiert oder verändert wurden. Dadurch würde der politische Einfluss großer Lobbyverbände für alle sichtbar – auch und gerade für uns ParlamentarierInnen.

Mehr Transparenz und eine eindeutige Regelung braucht es auch beim Thema Karrenzzeiten. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir bereits im Jahr 2018 einen Änderungsantrag zum Ministergesetz eingebracht hatten. Dort hatten wir genau das Thema angemahnt, das nun auch im Lobbyranking kritisiert wird: Es gibt in Sachsen-Anhalt nach wie vor keine Karenzzeit für Ministerinnen und Minister nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt.

Wir hatten damals gefordert, dass Mitglieder der Landesregierung, die beabsichtigen, nach ihrem Ausscheiden wieder eine Erwerbstätigkeit nachzugehen, dies bei der Landesregierung anzeigen müssen. Diese kann dann ganz oder teilweise untersagen werden, wenn das ehemalige Kabinettsmitglied in Bereichen arbeiten will, in der es während der Amtszeit tätig war.

Zum besseren Verständnis: Mal ganz fiktiv angenommen, ein Wirtschaftsminister hat sich während seiner Amtszeit mit dem Bau einer Seilbahn befasst und möchte nach dem Ausscheiden aus dem Amt nun für die zukünftige Betreiberfirma der Seilbahn tätig werden, dann würde das nach diesen Regelungen nicht gehen. Sowas könnte ja mal passieren. Sicherlich auch noch viele andere Konstellationen, die wir uns gar nicht vorstellen können.

Soweit muss es ja erst gar nicht kommen, daher lassen Sie uns hier nachsteuern. Das gibt den Kabinettsmitglieder Handlungsklarheit. Es wäre auch für die KollegInnen der kommenden Legislatur sicher ein gutes Zeichen, hier mehr Transparenz und Klarheit zu schaffen.

Und zum Schluss noch die Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Die Maskenskandale und die Aserbaidschan-Affäre – beide in der Union; beide in Bund und Ländern – haben erneut deutlich gemacht, dass es ohne eine konsequente Offenlegung aller Nebeneinkünfte nicht mehr geht.

Auch bei Berater- und Rechtsanwaltstätigkeiten soll veröffentlicht werden, in welchen Branchen die Kunden tätig sind. Es ist elementar für das Vertrauen der Menschen in uns Politiker, dass es keinen Interessenskonflikt mit dem Abgeordnetenmandat gibt.

Das ist wichtig, um das Vertrauen in die Politik, das ganz besonders in den vergangenen Monaten verloren gegangen ist, wieder zu gewinnen. Und sicher hat keiner von uns etwas zu verbergen, daher wäre eine Umsetzung dieser Regelung wohl kein Problem.

Das gilt auch für die betragsgenaue Nennung von Nebeneinkünften ab dem ersten Euro. Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, konkret und transparent Nebeneinkünfte anzugeben, egal ob aus Erwerbstätigkeit oder Gremienmitgliedschaft.

Lassen Sie und transparenter werden und Vertrauen zurück gewinnen. Das ist bitter nötig.

Herzlichen Dank!