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Kerstin Eisenreich zu TOP 18: Gemeindlichen Straßenbau besser unterstützen – Bürger entlasten

Anrede

Die Menschen in Sachsen-Anhalt beklagen immer wieder, dass viele Straßen im Land in sehr schlechtem Zustand sind und einer dringenden Sanierung bedürfen. Das betrifft vor allem auch die Straßen in den Gemeinden und Städten. Diesem Investitionsstau zu begegnen fehlt vielen Kommunen im Land die Finanzkraft. Darüber hinaus sind die Städte und Gemeinden nach Paragraph 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes verpflichtet, anliegende Grundstücke an Straßenausbaumaßnahmen finanziell zu beteiligen, weil ja den Anliegern nach Definition des Gesetzes ein Vorteil entsteht, der abzugelten ist.

Die Antwort der Landesregierung auf meine kleine Anfrage in der Drucksache 7/2827 ergab, dass die Städte und Gemeinden des Landes in den vergangenen Jahren Straßenausbaubeiträge in mindestens folgender Höhe von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben haben:

2015: 11. Mio €

2016: 11,2 Mio €

2017: 8,7 Mio €

Ich sage mindestens, weil bei einigen Gemeinden die Ermittlung der erhobenen Beiträge nicht möglich war.

Doch der Teufel liegt wie immer im Detail. Denn was diese Statistik nicht aussagen kann: Mitunter liegen die geforderten Beiträge gar im fünfstelligen Bereich und bringen Menschen um ihre Existenz, zwingen sie zur Aufgabe ihres Grundstücks.

Gleichzeitig ist es fraglich, ob der mit dem Straßenausbau definierte Vorteil nicht doch ein Nachteil ist. Denn gut ausgebaute Straßen führen zu mehr Verkehr. Die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner nehmen zu. Und dafür sollen sie dann auch noch zahlen. Außerdem stellen sich viele die Frage, was eigentlich als Erschließung und Ausbau beitragsfähig ist oder ob geplante Maßnahmen tatsächlich so umfangreich sein müssen. Dass sich dagegen Widerstand in Bürgerinitiativen regt, bundesweit, ist gut nachvollziehbar.

Die logische Konsequenz sind daher die Diskussionen in vielen Bundesländern über Zwang, Freiwilligkeit oder Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Diese Debatten sind jedoch längst nicht abgeschlossen und zeigen, wie schwierig eine Lösung des Problems ist. Thüringen und Schleswig-Holstein verzichten mit aktuellen Gesetzesänderungen auf die Pflicht zur Beitragserhebung. Das hilft jedoch nur jenen Kommunen, denen es finanziell gut geht. In Bayern will die Landesregierung diese Beiträge komplett abschaffen, aber aus der kommunalen Familie kommt mächtiger Gegenwind. In Hessen will eine Kommune auf Straßenausbaubeiträge verzichten, aber die Kommunalaufsicht will sie aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zwingen, dies zu tun. Dieser Fall könnte demnächst vor dem Bundesverwaltungsgericht landen.

Denn was so verheißungsvoll erscheint, hat nicht nur EINEN Pferdefuß: Wer trägt denn die Kosten dann? Was passiert mit jenen, die in den letzten Jahren Beiträge gezahlt haben? Welches Recht gilt bei laufenden Maßnahmen?

Die Frage der Kostenübernahme ist doch entscheidend. Viele Kommunen im Land befinden sich in Haushaltskonsolidierung. Schafft man die Pflicht zur Erhebung von Beiträgen ab, könnte dies weitgehende Folgen für den gemeindlichen Straßenausbau haben. Während finanziell gut aufgestellte Kommunen dabei weniger Probleme hätten, könnte es in einer Vielzahl von Gemeinden und Städten erhebliche Schwierigkeiten geben.

Die Alternativen für die anderen Kommunen wären demnach folgende: In den Gemeinden findet kein Straßenausbau mehr statt, oder sie holen sich das Geld auf anderem Weg bei den Bürgerinnen und Bürgern, z.B. durch Erhöhung der Grundsteuer. Das hätte wiederum fatale Folgen für Mieterinnen und Mieter, denn sie trügen dann höhere Lasten, während Eigentümer entlastet würden. Schon wieder eine neue Ungerechtigkeit!

Dabei gäbe es bereits heute Ermessens- und Gestaltungsspielräume, die jedoch aus unserer Sicht nicht ausgenutzt werden, vielleicht auch nicht können. Muss es denn stets der teure grundhafte Ausbau sein? Welche kostengünstigeren Materialien und Anlagenalternativen sind möglich? Diese Entscheidung ist für die Kommunen sicher nicht einfach und mitunter stehen starre technische Vorgaben dem entgegen. Deshalb fordern wir einen Leitfaden für die Gestaltung und den Bau von Gemeindestraßen. In Brandenburg gibt es einen solchen Leitfaden, der als Beispiel dienen könnte. Dieser Leitfaden soll eine Arbeitshilfe und Orientierung für notwendige und sinnvolle Ausbaustandards sein und dabei auch kostensenkende Maßnahmen berücksichtigen. Wie groß muss denn eine Straße dimensioniert sein, ist es zum Beispiel erforderlich, auf beiden Straßenseiten einen Radweg anzulegen etc. Hier könnten weniger aufwendige und preiswertere Varianten aufgezeigt werden. Der Leitfaden gäbe der Kommunalpolitik ein Instrument in die Hand, Bauplaner bereits mit klaren Vorgaben zu beauftragen, individuelle Planungen zu erarbeiten und Varianten mit den entsprechenden Kostenberechnungen anzubieten.

Ermessensspielräume gibt es im Übrigen auch bei der eigentlichen Beitragserhebung. Nach Paragraph 13a Kommunalabgabengesetz können Abgabeschulden gestundet oder in ganz besonderen Härtefällen gar erlassen werden. Mit diesen Billigkeitsmaßnahmen muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Einzelfall beurteilt werden, für sozialverträgliche Belastungen der Beitragsschuldner. Aber auch hier werden die Spielräume, die das Gesetz bietet nicht genutzt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die deutliche Verbesserung der Kommunikation zwischen Kommune und Anliegern bzw. Beitragspflichtigen. Hier braucht es Verfahrenshinweise, wie die Betroffenen von Beginn an optimal beteiligt werden. Gerade hier hat es in jüngster Vergangenheit in Bernburg Negativbeispiele gegeben, wo die Anwohnerinnen und Anwohner erst nach der Vergabe der Arbeiten erfahren hatte, dass sie zur Kasse gebeten werden. Das betraf im Übrigen auch den Stadtrat. Wer so mit den Bürgerinnen und Bürgern umgeht, verspielt eine Menge Vertrauen. Frühzeitig muss die Öffentlichkeit in die Planungsprozesse einbezogen werden, insbesondere dann, wenn die Anlieger an den Kosten beteiligt werden sollen. Diese Forderung findet sich zwar im Paragraph 6d des Kommunalabgabengesetzes, aber wenn dies nicht passiert, drohen der Kommune keinerlei Sanktionen.

Die sofortige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, wie bereits hier im Hause gefordert, mag in der politischen Auseinandersetzung populär erscheinen. Eine verantwortungsvolle parlamentarische Umsetzung hat aber neben politischem Wollen auch juristische und finanzielle Aspekte in den Blick zu nehmen. Und genau hierauf zielt der Antrag meiner Fraktion.

Deshalb fordern wir, dass die Erfahrungen der anderen Bundesländer analysiert werden und untersucht wird, welche Auswirkungen ein vollständiger Verzicht auf Straßenausbaubeiträge hätte. Darüber ist dem Landtag zu berichten. Da zurzeit eine gesetzliche Neuregelung zur Grundsteuererhebung auf Bundesebene ansteht, sollten deren mögliche Auswirkungen unbedingt berücksichtigt werden.

Wir sollten zügig handeln und die Voraussetzungen im Land dafür schaffen, dass der Zankapfel der Straßenausbaubeiträge im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen einer vernünftigen Lösung zugeführt wird. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.