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Kerstin Eisenreich zu TOP 17: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Anrede.

Noch am 9. März des Jahres schlug die antragstellende Fraktion hier im Hohen Haus mit einem Antrag auf, nach dem Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollten und die Landesregierung dazu ein Konzept erarbeiten solle. Dieser wurde hier abgelehnt, weil er ehrlich gesagt schlecht gemacht war. Eine Abschätzung der gesetzlichen und finanziellen Folgen durch die antragstellende Fraktion fand nicht im Ansatz statt.

Auf der vergangenen Landtagssitzung haben wir, die Fraktion DIE LINKE einen Antrag eingebracht, der Prüfaufträge, insbesondere eine Gesetzesfolgenabschätzung, verlangt. Dieser Antrag liegt nun in den entsprechenden Ausschüssen zur Diskussion.

Und nun kommen Sie daher und meinen, eben mal schnell eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf den Tisch legen zu können. Das Problem ist nur, dass Sie zwar das Problem erfasst haben, aber abwegige und völlig undurchdachte Lösungen vorschlagen. Da wird einerseits massiv in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen, indem die Landesregierung für die Höhe von Abwassergebühren auf dem Verordnungswege eine Höchstgebühr festlegen soll, die dann auch noch der jeweils höchsten Gebühr der drei kreisfreien Städte entspricht. Eine wirklich sinnvolle Begründung dafür sucht man vergebens. Andererseits wird durch weitere Vorschläge auch noch die Bürokratie verstärkt. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Das, was Sie hier abgeliefert haben, wird Ihrem Auftrag im Parlament nicht im Geringsten gerecht. Schließlich sind wir nicht nur den Bürger*innen verpflichtet, sondern auch den verschiedenen Ebenen, insbesondere der kommunalen. Aber ja, auch da wollen Sie ja Fundamentalopposition sein.

Deshalb schweigt der Vorschlag sich darüber aus, welche finanziellen Folgen die gemachten Vorschläge tatsächlich für Kommunen und Aufgabenträger haben. Denn die Frage ist doch, wie bei allen Obergrenzen für Gebühren die Investitionsfähigkeit der Kommunen und Verbände aufrecht erhalten wird. Schließlich liegt es auch und gerade im Interesse er Bürger*innen, dass nicht nur diese Gebühren entsprechend ihrer eigenen Wirtschaftskraft berechnet sondern in Straßen sowie Wasser- und Abwasseranlagen investiert wird und diese instand gehalten werden.

Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass es für richtige Lösungen der Problematik Kommunalabgaben Ansätze bedarf, die die rechtlichen und finanziellen Folgen für alle Seiten abwägen. Jegliches Stückwerk verbietet sich von selbst. Wir werden daher richtige und weitreichende Lösungen anbieten und nichts aus dem Ärmel schütteln. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür keine sinnvolle Diskussionsgrundlage. Deshalb lehnen wir ihn ab.