Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Dagmar Zoschke zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Anrede!

Lassen sie mich zu Beginn meines Redebeitrages zunächst den Leistungserbringern, den anerkannten Hilfsorganisationen in unserem Land – dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst- den Eigenbetrieben in den Landkreisen Harz, Mansfeld-Südharz und Börde, der Feuerwehr und den privaten Rettungsdienstanbietern und den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit danken. Sie sichern die notfallmedizinische Versorgung und den Transport von Patientinnen seit vielen Jahren, dies mit einer hohen Einsatzbereitschaft und unter nicht immer ganz einfachen Bedingungen.

Nicht unerwähnt bleiben sollte hier an dieser Stelle auch der absolvierte, nicht ganz konfliktfreie und von der Öffentlichkeit kaum bemerkte Prozess der Einigung zwischen den Hilfsorganisationen, den gesetzlichen Krankenkassen und anderen zum zeitnahen und relativ problemlosen Beginn der Ausbildung zur Notfallsanitäterin, zum Notfallsanitäter, der im September 2015 startete. Auch dafür allen Beteiligten einen großen Dank!

Ja, wir passen mit dem in Rede stehenden Entwurf eines Änderungsgesetzes das Rettungsdienstgesetz des Landes an Bundesrecht an und wir erweitern das geltende Gesetz an der einen oder anderen Stelle.

Dies betrifft sowohl das Berufsbild der Notfallsanitäterin, als auch der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen entsprechend bundesrechtlicher Vorgaben. Mit der vorgeschlagenen Lösung – die Hilfsorganisationen über Konzession mit der Leistung zu beauftragen, weil sie unter anderem z.B. im Katastrophenschutz tätig sind, können wir uns auch anfreunden. Allerdings müssen wir noch einmal über die Ausnahmeregelung und eine eventuelle Besitzstandswahrung diskutieren. Ich glaube an alle Fraktionen ist das Schreiben eines privaten Anbieters in unserem Land gegangen, der hier Bedenken äußert. Damit müssen wir uns auseinandersetzen.

Auch die Regelung der qualifizierten Patientenbeförderung sowohl innerhalb eines Rettungsdienstbereiches als auch in einen benachbarten Rettungsdienstbereich hat lange auf sich warten lassen, sie war schon Gesprächsgegenstand als der Landtag 2012 über die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes das letzte Mal diskutiert und entschieden hat.

Und die im Gesetz verankerte Frist von 10 Jahren, um den Rettungsassistenten zu ermöglichen, zum einen weiter tätig zu sein, sich aber auch entscheiden zu können, sich einer Qualifizierung zu stellen, findet bereits jetzt unsere Zustimmung.

Einen Schwerpunkt, damals wie heute, bildet die notfallärztliche Versorgung. Dies ist zugegebenermaßen ein komplizierter Sachverhalt. Wir alle wissen, dass es zunehmend schwerer wird Ärzte überhaupt für unser ländlich geprägtes Land zu finden. Notfallärzte benötigen eine besondere Ausbildung, also auch mehr Zeit und jede Ärztin, jeder Arzt aus einer Klinik, der sich Ausbildung oder Einsatz stellt, reißt gegenwärtig eine Lücke in der medizinischen Versorgung in seiner Klinik. Das muss uns bewusst sein.

Wir sind uns nicht sicher, ob die Eskalationsstufe eines „entsprechenden Bußgeldtatbestandes“ und damit die Sanktionierung von Krankenhäusern, die sich nicht an der Notfallarztversorgung beteiligen, weil ihre personellen Möglichkeiten erschöpft sind oder erschöpft scheinen, die richtige Lösung ist.

Aber auch hier lassen wir uns gern auf eine Diskussion dazu ein.

Nicht zuletzt werden wir in den weiteren Beratungen zu diesem Gesetz auch über die Kosten und ihre Verteilung zu reden haben. Besser qualifiziertes Personal kostet Geld!

Es gibt also, bei allen auch von uns gesehene positiven Aspekten dieses Änderungsentwurfes, jede Menge Gesprächsbedarf.

Wir stimmen eine Überweisung u.a. auch in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration gern zu.

Danke für ihre Aufmerksamkeit.