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Christina Buchheim zu TOP 4b: Aktuelle Debatte "Besorgniserregender Leerstand bei Kleingärten in Sachsen-Anhalt"

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

mit meiner kleinen Anfrage 7/1699 haben wir auf die dramatische Situation des Leerstands in Kleingartenanlagen aufmerksam gemacht. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete hierüber unter der Überschrift „Sorgen übern Gartenzaun“ am 8. Juni 2018. Von 114.000 Kleingartenparzellen werden nur noch etwas mehr als 92.000 genutzt. Während im Jahr 1990 noch 188.000 Mitglieder in Kleingartenvereinen zu verzeichnen waren, sind es 2018 nur noch 92.620. Die Mitgliederzahl entspricht der Anzahl der genutzten Kleingärten.

Anhand der Zahlen wird eins deutlich – ein dramatischer Mitgliederschwund und der Trend zum massiven Rückbau. Ursache sind der demografische Wandel, Generationskonflikte, die Altersstruktur der Kleingärtner, aber auch Altersarmut und Hartz 4. Viele Kleingärtner müssen aus Alters- oder finanziellen Gründen aufgeben. Obst und Gemüse gibt es im Supermarkt im Überfluss, der eigene Anbau ist nicht mehr notwendig.

Die Situation für die Kleingärtner ist dramatisch. Der Leerstand einzelner Parzellen ist durch die verbliebenen Kleingärtner zu finanzieren. Dies führt zu Kostenerhöhungen und Attraktivitätsverlusten und damit einhergehend zu Problemen bei der Neuverpachtung. Die Kündigung der zuletzt verbliebenen Pächter für einen großflächigen und schnellen Rückbau führt zu Entschädigungszahlungen, die nicht finanzierbar sind. Mit der Auflösung einer Gartensparte ist eine Kostenlawine verbunden, denn nach dem Kleingartengesetz sind die Vereine verpflichtet, das Grundstück geräumt zurückzugeben. Das heißt Bäume und Sträucher roden und samt Wurzeln entfernen, das Gartenhaus muss abgetragen, Gehwege und die Einfriedungen entfernt werden. Die Kosten für den Rückbau einer Parzelle werden zwischen 3.000 und 5.000 EUR beziffert. Denkbar ist auch, dass das gesamte Grundstück als Wiese übergeben werden muss, also auch Strom- und Wasserleitungen entfernt werden müssen. Im schlimmsten Fall droht dem Verein dadurch die Insolvenz.

Ein weiterer zu beachtender Fakt ist, dass es unterschiedliche Verpächter gibt, die Kommunen, die Kirchen, Stiftungen und Privatleute. Die Kommunen stellen die größte Eigentümergruppe der Kleingartenflächen des Landes dar.

Aus aktuellem Anlass möchte ich Ihnen beispielhaft die aktuellen Zahlen aus meiner Heimatstadt Köthen präsentieren, in der sich einschließlich der Ortschaften 34 Kleingartensparten befinden, von den 33 im Kreisverband der Gartenfreunde organisiert sind. Die momentane Auslastung der Gartensparten schwankt von knapp 18 % bis hin zu 100 % (in 2 Fällen). In vier Gartensparten sind bereits weniger als 50 % der Parzellen belegt, in nur 10 Fällen beträgt die Auslastung noch über 90 %. Es ist ein stetiger Rückgang der Parzellen ersichtlich. 2018 waren 74,48 % der Parzellen in Köthen vergeben. Aufgrund der Altersstruktur der Pächter ist mit einem weiteren Sinken der Auslastung zu rechnen. Es entstehen in den Parzellen unerwünschte Flickenteppiche. Die Forderung des Kreisverbandes der Kleingartenfreunde zur Zahlung von notwendigen Rücklagen findet wenig Zustimmung, ist aber dringend erforderlich. Die Vorstände der Gartensparten äußerten in einem Gespräch: „Wir sind froh über jeden der kommt, jeder bekommt seine Chance.“

Und diese Situation, meine Damen und Herren, ist dramatisch und spiegelt sich im ganzen Land wieder.

Hinzu kommt ein weiteres Problem. Das Land Sachsen-Anhalt verkauft den Grund und Boden, auf dem sich Gartenvereine befinden. Diese werden zwar über die beginnende Ausschreibung informiert, können aber nicht gegenwirken. Im Fall der Köthener Sparte „Grüne Aue“ wurde dem Verein angeboten, das Land selbst zu erwerben. Im Gespräch für das 8,3 Hektar große Areal war eine stolze Summe von 84.000 EUR. In Anbetracht der Tatsache, dass die Hälfte der Mitglieder mittlerweile Rentner sind, war das nicht möglich. So kam was kommen musste. Der Verein erhielt vom Land die Nachricht, dass das Land, auf dem sich die Gartenanlage befindet, an einen Privatmann verkauft wurde. Die Folge dessen wurde umgehend spürbar. Die Pacht von 4 Cent pro Quadratmeter wurde im Jahr 2018 vervierfacht, nämlich auf 16 Cent. Dies ist der maximale Betrag, von dem der neue Eigentümer sofort Gebrauch gemacht hat. Von diesem Fall berichtete die Mitteldeutsche Zeitung im Lokalteil Köthen ebenfalls am 8. Juni und teilte ferner mit, dass es allein in Köthen drei weitere Verkäufe von Kleingartenflächen durch das Land gegeben hat. Hinter den Landverkäufen steckt die Bundesimmobilienverwaltungsgesellschaft, welche den Auftrag hat, die Ländereien meistbietend zu verkaufen. In vielen Fällen kommen die Käufer aus den alten Bundesländern und verlangen sofort das Maximum der Pacht. Diese Flächenverkäufe führen zu weiteren Verschärfungen der Situation und gehören sofort gestoppt!

Meine Damen und Herren,

es ist längst überfällig, sich über die Zukunft der Kleingartenanlagen Gedanken zu machen. Was sind die Perspektiven? Wichtig sind zunächst Bestandsaufnahmen. Aus der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage geht hervor, dass bisher lediglich fünf Kommunen über Kleingartenkonzeptionen, die Handlungs- und Planungsgrundlage für die nächsten Jahre sind, verfügen. Und gerade für diese gibt es aktuell weder Fördermöglichkeiten noch beabsichtigt die Landesregierung, so die Antwort auf meine Kleine Anfrage, eine spezielle Förderrichtlinie. Seit Jahren gibt es immer wieder Treuebekenntnisse der Politiker aller Parteien zum Kleingartenwesen, ich ahne, dass wird sich heute wiederholen. Auch im Koalitionsvertrag findet sich ein Bekenntnis zum Kleingartentum. Meine Damen und Herren: statt Lippenbekenntnissen ist es an der Zeit, gesetzlich gesicherte Förderprogramme für die Kommunen und Kleingartenvereine und -verbände zum erforderlichen Rückbau und zur nachhaltigen Umnutzung der zu erwartenden Brachflächen aufzulegen. Helfen Sie denkbare Lehr-, Spiel- und Mustergärten, Streuobstwiesen, Parks, Spiel- und Sportanlagen, Vereinsheime und Erholungsflächen langfristig zu planen und finanziell zu untersetzen. Die bestehenden Kleingartenanlagen bieten die Chance, sie für jedermann zu öffnen und innerstädtische Begegnungsstätten für alle Bürger zu schaffen.

Um das Kleingartenwesen gesund zu entwickeln und weiterzuführen ist die Bestandsaufnahme, Strategieentwicklung und eine gezielte Förderung von Anlagen mit einer Bestandsperspektive die Hauptaufgabe. Angesichts der immer weniger und älter werdenden Bevölkerung und des damit noch größer werdenden Überangebots an Kleingärten ist ein geordneter Prozess vonnöten, um mit Entwicklungskonzepten und deren Akzeptanz durch die Mitglieder die Stellschrauben für eine Förderung zu stellen. Geplante Bestandsreduzierungen benötigen einen frühzeitigen konzeptionellen Vorlauf für Akzeptanz und Planungssicherheit der Pächter.

Kleingärten haben eine gesellschaftliche und soziale Funktion – als Ort des menschlichen Miteinanders und Ort des Lernens im Umgang mit der Natur. Kleingärten sind ein wichtiger Klimafaktor und ökologisch wichtig. Kleingärten sind ein Ort der Erholung, sie sind ein Stück deutscher Geschichte und Kultur. Kleingärten haben zudem Potenzial zur Integration von Menschen.

Die Problematik zeigt, dass das Kleingartenwesen zwar nicht an Bedeutung einbüßen, sich aber verändern wird. Der Leerstand von Kleingärten ist vor allem für Klein- und Mittelstädte und dem ländlichen Raum ein Problem. Die Wiederverpachtung und die Umnutzung leerstehender Gartenparzellen sind die Herausforderung der Zeit. Mittel -und langfristig sind Strategien zur Sicherung und Anpassung des Kleingartenwesens gemeinsam mit den kommunalen Verwaltungen zu entwickeln und umzusetzen. Kleingartenkonzeptionen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wie wir alle wissen können die kommunalen Haushalte zusätzliche Belastungen nicht stemmen. Und gerade deshalb sind neben dem kommunalen Engagement Fördermittel von Bund und Land gefragt. Nach wie vor fehlt eine wirksame und finanzielle Hilfe für den Umbau nicht genutzter Kleingartenflächen. Meine Damen und Herren, bereits im Jahre 2012 hat sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den bestehenden Problemen im Kleingartenwesen befasst. Unter anderem wurde das Pilotprojekt in Altenburg seinerzeit angesprochen.

Es gibt aber auch positives zu berichten: Im Gespräch mit dem Landesverband der Kleingartenfreunde wurde der geförderte Rückbau von Kleingartenanlagen in Überschwemmungsgebieten nach den schweren Hochwasserereignissen gelobt.

Die Bewältigung der Leerstandsproblematik ist nicht nur Aufgabe der Kommunen, Verbände und Vereine des Kleingartenwesens. Die Generierung von Fördermitteln von Bund und Land sind neben kommunalen Aktivitäten der wichtigste Baustein. In Kooperation mit Beschäftigungsgesellschaften und Jobcentern könnte eine weitere wichtige Unterstützung durch Förder- und Beschäftigungsprogramme erfolgen. Auch der Verzicht auf Pacht durch die Kommune wäre denkbar, allerdings ist dies in klammen Kommunen höchst problematisch und wird die Kommunalaufsicht einen Verzicht auf Einnahmen beanstanden. Bereits seit Jahren wird gefordert, die Mittel der Bundesregierung für den Stadtumbau Ost oder Quartiersmanagementprogramme auch für den Rück- und Umbau nicht mehr benötigter Kleingartenflächen bereit zu stellen. Ich fordere den Landtag von Sachsen-Anhalt dazu auf, entgegen der Antwort in der Kleinen Anfrage Landesförderprogramme zu entwickeln, in der Aufstellung des Landeshaushalts jährliche finanzielle Mittel einzustellen und die Einbeziehung von Mitteln der Bundesregierung zu prüfen. Es sollte nach der heutigen Debatte Konsens bestehen, dieses Thema nach der Sommerpause im Fachausschuss aufzurufen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.