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Christina Buchheim zu TOP 21: Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt - Die Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen im Jahr 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss,

als Neuling im Landtag wurde ich mit dem Vorsitz des Petitionsausschusses betraut, eine verantwortungsvolle und sehr arbeitsaufwendige Funktion. Täglich gehen neue Bürgeranliegen ein und gibt es Schriftverkehr zu laufenden Petitionen. Hier erlebt man unmittelbar die Stimmung der Bevölkerung. Viel zu oft sind die Bürgerinnen und Bürger mit den Entscheidungen des Ausschusses unzufrieden.

Dies führt zu Frust und vielen Beschwerden bis hin zu Beschimpfungen. In vielen Fällen wurden die Petitionen wieder aufgenommen und wiederholt beraten. Aber auch wir im Ausschuss mussten erkennen, dass wir trotz aller Bemühungen nicht helfen konnten, so etwa bei Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen oder wenn es um die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen geht – aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Gerichte ist dies den Gerichten selbst vorbehalten.

Nach kurzer Zeit im Amt erfuhr ich von dem hohen Stellenwert des Petitionswesens in Bayern, wo die Beratungen und Entscheidungen grundsätzlich öffentlich durchgeführt werden und damit die Petenten die Möglichkeit haben, sich mündlich in der Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zu äußern. Ca. 70 Prozent der Petitionen werden je nach sachlicher Zuständigkeit direkt durch die Abgeordneten in den Fachausschüssen behandelt. Mit einer Delegation konnten wir das große Engagement der dortigen Kolleginnen und Kollegen bei der Bearbeitung der Bürgeranliegen verfolgen. Einstimmig stellten wir fest, dass unser Petitionssystem verbesserungswürdig ist.

Der Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern soll daher zunächst fortgesetzt werden. Auf der anstehenden Vollausschussreise, die gemeinsam mit dem Thüringer Petitionsausschuss geplant ist, besteht die Möglichkeit eines zeitgleichen Erfahrungsaustauschs. Der Freistaat Thüringen beispielsweise verfügt über einen Bürgerbeauftragten. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass die Diskussionskultur im Petitionsausschuss verbessert wird, dass wir uns unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit selber eine Meinung bilden, ohne uns ausschließlich auf die Stellungnahme der Landesregierung zu verlassen.

Ein gutes Miteinander ist für die Lösung der uns von den Bürgerinnen und Bürgern angetragenen Probleme unabdingbar. Soweit wir Petitionen an die Fachausschüsse zur Kenntnis bzw. Stellungnahme überweisen, ist es mir ein Bedürfnis darauf hinzuweisen, diese Bürgeranliegen stärker als bisher in den Beratungen aufzugreifen.

Ich möchte zum Schluss noch auf ein Phänomen hinweisen: immer mehr Bürgerinnen und Bürger reichen Petitionen auf Plattformen im Internet ein, wie z.B. „openPetition.de“. Erst nach Erreichen eines hohen Quorums werden diese an unseren Ausschuss weitergeleitet, obwohl nach der Verfassung jeder Einzelne die Möglichkeit hat, direkt eine Petition beim Landtag einzureichen. Hierzu und zu dem Verfahren der weitergeleiteten Petitionen werden wir uns in Zukunft positionieren müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!